PRESSE
Pressemeldungen, Geschäftsberichte, Mitteilungen
Hier finden Sie wichtige Infos zu aktuellen Ereignissen betreffend Energienovum e. V.
       
Pressemitteilung vom 23. Oktober 2020
Energienovum e. V. entwickelt Wasserstoffhybrid CaryEN

NEUER ANTRIEB FÜR DEN AUTOMOBILSTANDORT DEUTSCHLAND:
SPH2-DRIVE VEREINT ELEKTROANTRIEB, WASSERSTOFF UND VERBRENNUNGSMOTOR

Das Prinzip ist bekannt – von Schiffen und Lokomotiven. Ein Verbrennungsmotor wirkt als Kleinkraftwerk zur Stromerzeugung. Der so erzeugte Strom wird für den Antrieb von Elektromotoren genutzt. Gepaart mit dem richtigen Kraftstoff führt diese Kombination allerdings nicht in die Vergangenheit aus Schweröl und Diesel sondern zur Lösung gleich mehrerer aktueller Probleme: Klima, Wirtschaft, Rohstoffe.

Wie etliche Studien zeigen, ist eine nachhaltige Antriebslösung für den Individualverkehr nur mit dem weitgehenden Verzicht auf Batteriespeicher möglich. Der Wasserstoff-Verbrennungsmotor bietet sich als Alternative an. Er ist hoch entwickelt, benötigt fast ausschließlich Recycling-Materialien anstatt großer Mengen seltener Erden, und der Verbrennungsmotor verbrennt Wasserstoff zu Wasser anstatt zu Abgasen. Zudem ist Wasserstoff (H2) extrem leicht. Damit stünde dem H2-Verbrennungsmotor nur der Faktor einer nicht nachhaltigen und ineffizienten Herstellung des Energieträgers Wasserstoff im Weg. Aber auch das gilt als gelöst – unter anderem über die Ausarbeitung des H2-Energiekonzepts, in dem die Wasserstoffproduktion lediglich aus Meerwasser und Sonnenwärme vorgesehen ist, und zwar innerhalb der Europäischen Union (H2EK).

Einen Wasserstoff-Verbrennungsmotor – gibt es das?

Die ehemalige Wasserstoffflotte von BMW wurde ausschließlich mit Verbrennungsmotoren betrieben, zum Beispiel der BMW Hydrogen 7. „Das hat gut funktioniert“, sagt Professor Wellnitz von der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI). „Das Problem bei BMW war nur die verwendete Speichertechnologie; und der Anspruch, zwischen den beiden Kraftstoffarten Benzin und Wasserstoff umschalten zu können.“

Die aktuelle Technik ist da schon weiter. Die Verwendung von Drucktanks anstelle von Kühltanksystemen (wie damals bei BMW) ist heute Standard. Deutschlandweit sind heute bereits rund 90 Wasserstofftankstellen in Betrieb – leicht zu finden auf der Plattform h2.live

Die Kombination aus einem für Wasserstoff optimierten Verbrennungsmotor, einer Einheit zur Stromerzeugung (Generator) und in geringem Umfang zur Stromspeicherung (Pufferbatterie), bietet dabei viele entscheidende Vorteile, sagt Andy J. Ehrnsberger, Entwicklungs-Chef und Vorstand der Gemeinnützigen Initiative Energienovum e. V.: „Der hierzulande hochentwickelte Verbrennungsmotor kann erhalten bleiben, mit all seinen Patenten, samt Zulieferindustrie. 90 Prozent der Batterie herkömmlicher Elektroautos entfallen, und zwar unter einer erheblichen Gewichtsreduktion beim Fahren und einem deutlich geringeren Rohstoffbedarf. Stattdessen kommen primär die fortwährend wiederverwertbaren Recyclingmaterialien Stahl und Aluminium zum Einsatz. Und vor allem: unseren Zukunftstechnologien steht mit dem Konzept nichts im Weg, beispielsweise dem zum seitwärts Einparken geeigneten drehbaren Fahrwerk – mit stromgeführten Radnabenmotoren.“

Die elektrische Energie wird von einem schallgedämmten Wasserstoff-Verbrennungsmotor bei Bedarf (on demand) produziert. Der Bedarf liegt dann vor, wenn das Steuergerät signalisiert, dass die Batterie nachgeladen werden muss. Nur dann läuft der H2-Verbrennungsmotor – ohne Abgase. Währenddessen steht der Strom der Pufferbatterie den elektrischen Lasten im Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung und versorgt den Elektroantrieb bei Betätigung des „Gaspedals“ mit Energie. Die Pufferbatterie hat dabei nur rund zehn Prozent der Größe einer konventionellen E-Auto-Batterie, benötigt also 90 Prozent weniger Lithium oder andere seltene Erden und wiegt anstatt etwa 650 Kilogramm (Tesla Typ 3) nur rund 60 Kilogramm. Der Elektroantrieb besteht aus vier Elektromotoren. Diese befinden sich im Bereich der Radnaben. „Als Fahrer hat man hier letztlich die Vorteile beider Technologien,“ sagt Ehrnsberger „auch, was die Zuverlässigkeit in der kalten Jahreszeit und die Leistungsfähigkeit in Ausnahmesituationen anbelangt.“

Über den Wegfall von Antriebselementen wie Getriebe, Sperrdifferential, Wellen und Achsen wird weiteres Gewicht eingespart. Auch der Wasserstoff selbst ist leicht. So reicht ein Kilogramm Wasserstoff bereits heute für rund 100 Kilometer. Das Tanken für 500 bis 700 Kilometer Reichweite dauert dabei übrigens nur drei Minuten.

Die genannten Vorteile reichen nach Ehrnsberger aus, um diesem Antriebskonzept bei uns schon sehr zeitnah den Weg zu ebnen.

Fachsprachlich formuliert handelt es sich bei dem beschriebenen Antrieb um einen Seriellen Reinhybrid für Wasserstoff, international ausgedrückt um einen Serial Pure Hybrid for Hydrogen – also um den SPH2 Drive.

Das Wasserstoffhybrid-Fahrzeug CaryEN steht also für den Erhalt der deutschen Automobilindustrie, für die Unabhängigkeit der europäischen Energieversorgung und nicht zuletzt für Wasser statt Abgas.

Die Entwicklung zur Serienreife von CaryEN soll seitens Energienovum e. V. in Kooperation mit der Technischen Hochschule Ingolstadt um Professor Wellnitz erfolgen. Prof. Wellnitz und Dipl.-Ing. Ehrnsberger stehen hierzu bereits in Kontakt. Von Energienovum e. V. hierfür generierte Spendeneinnahmen fließen in dieses Projekt. Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG werden ausgestellt. Die anerkannte Gemeinnützigkeit von Energienovum e. V. dürfte bei dem Projekt für die entscheidenden Faktoren Transparenz und zeitliche Effizienz sorgen.

Der Wasserstoffhybrid wird kommen, davon ist man bei Energienovum überzeugt.


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Pressemitteilung vom 02. November 2019
WIEDERWAHL DES VORSTANDS

Am 01. November 2019 wurde der Vorstand von ENERGIENOVUM, Gemeinnützige Initiative e. V. mit Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung im Amt bestätigt.

Die Wahl fand im Zeitraum zwischen 01. Oktober und 01. November 2019 innerhalb der ständigen Mitgliederversammlung der Organisation statt. Rund 60 Prozent der Mitglieder stimmten mit Ja. Nein-Stimmen gab es keine.

Wiedergewählt wurden Falk Atmanspacher zum Schatzmeister, Andreas J. Ehrnsberger zum Vorsitzenden und Thorsten Müller zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Die zweite Amtsperiode des wiedergewählten Vorstands beginnt mit 01. November 2019 und endet voraussichtlich am 30. Oktober 2021.

Der Vorstand nahm die Wahl geschlossen an.

Eine Änderung der Statuten war nicht erforderlich.


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Pressemitteilung vom 14. Juni 2015
WIEDERWAHL DES VORSTANDS

Am 14. Juni 2015 wurde der Vorstand von ENERGIENOVUM, Gemeinnützige Initiative e. V. im Amt bestätigt.

Die Wahl fand im Zeitraum zwischen 15. Mai und 14. Juni 2015 innerhalb der ständigen Mitgliederversammlung der Organisation statt. Mehr als 80 Prozent der Mitglieder stimmten mit Ja. Nein-Stimmen gab es keine.

Wiedergewählt wurden Falk Atmanspacher zum Schatzmeister, Andy J. Ehrnsberger zum Vorsitzenden und Thorsten Müller zum Stellvertretenden Vorsitzenden.

Die zweite Amtsperiode des wiedergewählten Vorstands beginnt mit 15. Juni 2015 und endet voraussichtlich am 14. Juni 2017.

Der Vorstand dankte den Mitgliedern für die rege Wahlbeteiligung und nahm die Wahl geschlossen an. Eine Änderung der Statuten ist nicht erforderlich.


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Pressemitteilung vom 21. November 2014
EINTRAGUNG IN DAS VEREINSREGISTER

Am 19. November 2014 wurde die Umweltschutzorganisation ENERGIENOVUM, Gemeinnützige Initiative e. V. in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Nach § 21 BGB ist ENERGIENOVUM, Gemeinnützige Initiative e. V. somit als Körperschaft des privaten Rechts ein eingetragener Idealverein, dessen Hauptzweck nicht auf wirtschaftliche Betätigung ausgerichtet ist. Unabhängig davon ist ENERGIENOVUM seit 22. Mai 2014 außerdem eine Organisation mit anerkannt steuerrechtlicher Gemeinnützigkeit.

Die vom Vorsitzenden gesetzten, grundlegenden Ziele konnten damit innerhalb der ersten Amtszeit des Vorstands erlangt werden.

Das entsprechende Registerblatt läuft beim Amtsgericht Köln unter der Vorgangsummer VR 18336.

Die Eintragungsnachricht kann über folgenden Link heruntergeladen werden:

EN_Eintragungsnachricht.pdf 



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Pressemitteilung vom 26. Mai 2014
ERHALT DES FREISTELLUNGSBESCHEIDS

ENERGIENOVUM, Gemeinnützige Initiative e. V. (i. G.) aus Wermelskirchen erhielt am 22. Mai 2014 den Bescheid über die Freistellung nach § 60a Abs. 1 der Abgabenordung.

Der Vorgang läuft beim Finanzamt Leverkusen unter dem Aktenzeichen 230/5726/0206 VST 6.

Mit diesem Schritt ist ENERGIENOVUM, Gemeinnützige Initiative e. V. (i. G.) nun offiziell anerkannte, gemeinnützige Forschungseinrichtung, Bildungsstätte und Naturschutzorganisation.

Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und des Naturschutzes laut § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung wird mit Abschnitt E des erhaltenen Freistellungsbescheids bestätigt.

Die Vorstandsmitglieder Falk Atmanspacher aus Limbach-Oberfrohna, Andy J. Ehrnsberger aus München und Thorsten Müller aus Wermelskirchen sehen sich in ihrer Annahme bestätigt, bislang die richtigen Entscheidungen getroffen zu haben.

Der Freistellungsbescheid kann über folgenden Link heruntergeladen werden:

EN_Freistellungsbescheid.pdf 



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Pressemitteilung vom 30. März 2014
NEUFASSUNG DER SATZUNG INKRAFT

Am 30. März 2014 verabschiedete die Mitgliederversammlung von ENERGIENOVUM e. V. (i. G.) die Neufassung ihrer Satzung. Die neue Satzung mit der Bezeichnung #20140330 gilt seit 30. März 2014, 12:00 Uhr. Das Ergebnis der in der ständigen Mitgliederversammlung abgehaltenen Abstimmung war einstimmig und ohne Enthaltung.

Laut Finanzverwaltung Leverkusen und nach enger Zusammenarbeit mit dem Finanzamt München ist die neue Satzung #20140330 inhaltlich so ausgelegt, dass sie den gesetzlichen Anforderungen an einen Verein mit steuerrechtlicher Gemeinnützigkeit entspricht. Wie bereits in der ursprünglichen Fassung verankert, strebt Energienovum die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit ebenso an wie die Eintragung in das Vereinsregister. Diese Aspekte, deren Weg nun geebnet ist, stellen für Energienovum die Eckpfeiler einer soliden Verfahrensgrundlage dar.

Die Satzung kann über den folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden:

EN_Satzung.pdf 



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Pressemitteilung vom 30. Oktober 2013
SITZVERLEGUNG

Mietrechtliche Gründe machen es notwendig, den aktuellen Sitz von ENERGIENOVUM, Gemeinnützige Initiative e. V. (i. G.) aufzugeben und an einen neuen Standort zu verlegen.

Der Vorstand verständigte sich auf einen neuen Standort. Der Vereinssitz soll demnach von 81667 München nach 42929 Wermelskirchen verlegt werden, an den Geschäftssitz des Stellvertretenden Vorsitzenden.

Die entsprechende Satzungsänderung folgt in Verbindung mit einer anstehenden Neufassung der Satzung, mit der im ersten Quartal 2014 zu rechnen ist.

§ 1 Abs. 2 der Satzung soll folglich lauten:

Sitz: Friedrichstraße 10 in 42929 Wermelskirchen


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Pressemitteilung vom 17. Mai 2013
ERSTE OFFIZIELLE PROJEKTE BESCHLOSSEN

Nach rund fünfmonatigem Bestehen von Energienovum e. V. (i. G.) wurden am heutigen Freitag, den 17. Mai 2013 per Fachratsbeschluss die ersten beiden offiziellen Projekte festgelegt und damit die grobe Route für die nächsten Jahre vorgegeben.

Das am 30. März 2013 beantragte Projekt » PJ#20130330 Mobile Präsentationseinheit « steht unter der Leitung des Vorsitzenden, Andy J. Ehrnsberger.
Auszug aus der Projektbeschreibung: » Die Mobile Präsentationseinheit vereint grundlegende Aufgaben unserer Organisation in einem Projekt – kurz gesagt: die Öffentlichkeitsarbeit, die Forschung und die Entwicklung. Völlig ortsunabhängig können wir hiermit zeigen und veröffentlichen, was zuvor entwickelt wurde – unmittelbar erfahrbar sowohl für interessierte Passanten als auch für eingeladene Experten. (…) «

Das am 20. April 2013 beantragte Projekt » PJ#20130420 Reduktion des Kraftstoffverbrauchs bei gleichzeitiger Verringerung der Schadstoffemissionen von Verbrennungsmotoren « steht unter der Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden, Thorsten Müller.
Auszug aus der Projektbeschreibung: » Vor dem Hintergrund des Klimawandels und stetig steigender Energiepreise wird häufig diskutiert, Verbrennungsmotoren durch elektrische bzw. teilweise elektrische Antriebe zu ersetzen. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Technologien scheint eine vollständige Elektrifizierung besonders im Bereich von Großmotoren mit ihrer hohen Leistungsdichte allerdings unrealistisch. Der Verbrennungsmotor wird wohl auch in Zukunft wesentlicher Bestandteil moderner Antriebskonzepte bleiben – sei es in Form von Hybridantrieben oder als alleinige Antriebsquellen. Die Entwicklung emissionsarmer und effizienter Brennverfahren ist also auch weiterhin von zentraler Bedeutung. (…) «

Mehr Information zu den Projekten findet sich hier:

ENERGIENOVUM  PROJEKTE


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Pressemitteilung vom 02. Januar 2013
GRÜNDUNG DER UMWELTSCHUTZORGANISATION » ENERGIENOVUM «

Am 29. Dezember 2012 fanden sich acht Gründungsmitglieder in Offenbach am Main zur Gründungsversammlung der Umweltschutzorganisation » ENERGIENOVUM, Gemeinnützige Initiative e. V. « zusammen. Energienovum soll als Körperschaft des privaten Rechts in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz ist München.

Der Zweck von Energienovum e. V. ist neben der Förderung des Naturschutzes auch die Förderung von Forschung und Volksbildung. Gewährleistet werden soll dies über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der kostengünstigen, sicheren, umwelt- und klimafreundlichen Energietechnik. Auch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Bausteine bei der Verwirklichung des Vereinszwecks.

Auszug aus dem Gründungsprotokoll:

(…) Herr Andy J. Ehrnsberger eröffnete um 12.00 Uhr die Versammlung. Er begrüßte die Erschienenen und stellte den Zweck der Zusammenkunft dar. Durch Zuruf wurde Herr Andy J. Ehrnsberger einstimmig zum Versammlungsleiter, sowie, auf seinen Vorschlag, Herr Falk Atmanspacher durch Zuruf und mit seiner Zustimmung einstimmig zum Schriftführer bestellt.

Andy J. Ehrnsberger machte sodann den Wortlaut der für den zu gründenden Verein Energienovum e.V. ausgearbeiteten Satzung bekannt und stellte diese Satzung zur Diskussion. Alle Anwesenden waren mit dem ihnen bereits bekannten Wortlaut der Satzung einverstanden. Einstimmig wurde von allen Anwesenden beschlossen, den Verein Energienovum e. V. zu errichten, ihm die vorgetragene Satzung zu geben, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist und ihm als Gründungsmitglieder anzugehören.

Die Anwesenden übertrugen sodann einstimmig Herrn Thorsten Müller die Leitung der Wahl des ersten Vorstandes und sprachen sich ebenfalls einstimmig für Wahl durch Zuruf aus. Vorgeschlagen und bei Enthaltung des jeweiligen Bewerbers wurden einstimmig gewählt zum

Vorsitzenden: Herr Andy J. Ehrnsberger, geb. am 01.09.1975, (…) Stellvertretenden Vorsitzenden: Herr Thorsten Müller, geb. am 26.06.1961, (…) Kassenwart: Herr Falk Atmanspacher, geb. am 13.03.1968 (…)

Die Gewählten nahmen die Wahl an. (…)



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ENERGIENOVUM